Regeln zur sicheren Durchführung

       von Apnoe-Übungen beim Hallenbadtraining

   vom 13.08.2009

 
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Ein Apnoe-Unfall beim Hallenbadtraining im Juli 2009 hat die wohlbekannten Gefahren des Apnoe-Sports wieder ins Bewusstsein der aktiven Sportler und der verantwortlichen Funktionsträger gerückt. Obwohl es seit langem bekannte Regeln für das Verhalten der Sportler im Wasser gibt und auch das Aufsichtspersonal (Übungsleiter vom Dienst, Rettungsschwimmer) über seine Rechte und Pflichten am Beckenrand informiert sein müsste, hat sich über die letzten Jahren bei allen Beteiligten ein Zustand der Routine eingeschlichen. Diesem Zustand gilt es im Interesse der Sicherheit und der weiterhin ungetrübten Ausübung unseres Sports entgegen zu wirken.

Der Tauchsportclub Berlin e.V. und der Nordberliner Tauchverein e.V. haben in gemeinsamer Arbeit die nachfolgend beschriebenen Regeln und Anweisungen zum richtigen Verhalten erstellt. Diese Regeln basieren auf den ohnehin seit langem bekannten und von allen Tauchverbänden unterstützten Richtlinien für das richtige Verhalten im Wasser. Diese Regeln sind ab sofort bindend für die Durchführung von Apnoe-Übungen in den Trainingszeiten des NTV und des TCB.

1    Apnoe-Übungen beim Hallenbadtraining

1.1   Grundsätzlich gelten die 10 Goldenen Regeln des VDST zum Apnoe-Tauchen.

1.2   Definition: Eine Apnoe-Übung im Hallenbadtraining ist dadurch definiert, dass ein Taucher bewusst eine längere Strecke oder eine bestimmte Zeit unter Wasser zu verbringen versucht. Dabei ist es unabhängig, wie lang die Zeit oder die Strecke ist. Die Apnoe-Übung beginnt mit dem Eintauchen der Atmungsöffnungen ins Wasser. Für die Apnoe-Übung ist es unerheblich, ob der Taucher die Übung im Rahmen eines normalen Flossentrainings oder als Apnoe-Taucher im Freizeit- oder Wettkampfsport durchführt.

1.3   Es werden zwei Arten von Trainingsabläufen im Hallenbadtraining unterschieden:

  • Gruppentraining: Eine Gruppe von Tauchern trainiert unter direkter Anleitung und Beobachtung durch einen Übungsleiter.
  • Freies Training: Die Taucher organisieren ihren Trainingsablauf selbst, ohne Anleitung durch einen ÜL.

1.4   Im Gruppentraining organisiert der ÜL die Abläufe der Übungen und damit auch der Apnoe-Übungen im Wasser. Er stimmt die Übungen der einzelnen Taucher aufeinander ab. Der ÜL ist für die gesamte Sicherheit der Gruppe im Wasser verantwortlich.

1.5   Ein Gruppentraining, bei dem Apnoe-Übungen durchgeführt werden, darf nur von einem ÜL geleitet werden.

1.6   Tauchanfänger (auch Apnoe-Tauchanfänger) dürfen Apnoe-Übungen im Hallenbadtraining nur unter der Anleitung von Übungsleitern durchführen. Die Anleitung der Anfänger durch „erfahrene“ Taucher ohne adäquate Zertifizierung ist nicht zulässig.

1.7   Im „Freien Training“ müssen Apnoe-Übungen immer paarweise durchgeführt werden, wobei ein Partner den anderen direkt absichert, dabei selbst keine Apnoe-Übungen durchführt und auch sonst keine anderen Aufgaben, außer der Absicherung, wahrnimmt.

1.8   Apnoe-Übungen sind grundsätzlich direkt im Wasser abzusichern. Ein Nebenherlaufen am Beckenrand ist nicht ausreichend.

1.9   Für die paarweisen Apnoe-Übungen im freien Training müssen die Sportler mindestens Apnoe**, DTSA-Silber oder eine vergleichbare Brevetierung haben. Es gilt quasi die 4-Sterne-Regel, analog zum Gerätetauchen.

1.10 Taucher, die im freien Training Apnoe-Übungen durchführen wollen, müssen diese Übungen vorher beim zuständigen ÜLvD anmelden. Der ÜLvD kann, abhängig von der allgemeinen Trainingssituation in der Halle, Apnoe-Übungen ggf. auch untersagen.

2    Vereinsübergreifendes Training und Gaststatus

2.1   Apnoe-Taucher oder allgemein Sportler aus anderen Tauchsportvereinen, die dem LSB angehören, können bei Bedarf im Rahmen der Trainingskapazitäten vereinsübergreifend trainieren.

2.2   Trainierende, die keinem Tauchsportverein angehören, gelten als Gäste. Sie müssen sich selbstständig beim ÜLvD zu jedem Trainingstermin unmittelbar vor Trainingsbeginn anmelden. Der ÜLvD entscheidet über die Trainingsteilnahme der Gäste.

2.3   Gäste dürfen nur unter Aufsicht eines Übungsleiters trainieren. Freies Training ist für Gäste nicht erlaubt.

3    Übungsleiter und Übungsleiter vom Dienst (ÜLvD)

3.1   Die Übungsleiter üben die sogenannte Garantenstellung aus.

3.2   Der ÜL, der das Training anleitet, muss Mitglied in dem Verein sein, dem die Trainingszeit gehört oder er muss mindestens von dem Verein schriftlich dazu beauftragt worden sein.

3.3   Der ÜLvD nimmt das Hausrecht des Vereins in der Schwimmhalle wahr. Er hat das Recht, die Trainingsbeteiligung zu untersagen und die Person ggf. der Schwimmhalle zu verweisen. An Stelle des ÜLvD kann das Hausrecht auch von einem Mitglied des Vorstandes, z.B. durch den Ausbildungsleiter, ausgeübt werden.

3.4   Ein Übungsleiter kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Apnoe-Taucher durch seine Teilnahme an Wettkämpfen in der Lage ist ein sicheres Training durchzuführen. Wettkampfsport ist kein Qualitätsmerkmal für ein sicheres Training

3.5   Für VDST-Vereine gelten als Sicherheitsregeln die 10 Goldenen Regeln des VDST für das Apnoe-Tauchen. Jeder ÜLvD kann sich auf diese Regeln zurückziehen und damit ggf. ein Wettkampftraining deutlich einschränken.

3.6   Der ÜLvD kann jederzeit ein freies Apnoe-Training untersagen, wenn aus seiner Sicht die Sicherheit der Apnoe-Übungen nicht gewährleistet oder die Qualifikation der Sportler nicht ausreichend ist.

4    Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln im „Freien Training“

4.1   Es erfolgt eine Ermahnung bei Nichtankündigung von Apnoe-Übungen, bei nicht klar zugeordnetem Sicherheitstaucher und generell bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln.

4.2   Die Ermahnung erfolgt durch den ÜLvD.

4.3   Die Ermahnung erfolgt nur einmal innerhalb eines Trainings, bei einem weiteren Verstoß erfolgt unmittelbar ein Trainingsausschluss.

4.4   Kommt es häufiger zu Verstößen während des Trainings und damit zu häufigeren Ermahnungen, wird der jeweilige Ausbildungsleiter oder der Vereinsvorstand mit den betroffenen Sportlern ein klärendes Gespräch führen und ggf. über weitere Konsequenzen entscheiden müssen.

Verfasser: Sven-Oliver Vogel und Wolfgang Riediger

Stand: 13.08.2009

Status: V1.4

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